Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von LNC Solutions GmbH bestätigt werden.
  2. In Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben und Preislisten gemachte Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen Abbildungen, Preise und Lagerfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder der Geschäftskorrespondenz von LNC Solutions GmbH ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tag der Bestellung zutreffenden Daten.
  3. Die LNC Solutions GmbH nimmt Daten seiner Kunden in Dateien auf und verarbeitet sie, wo entsprechend auf das Bundesdatenschutzgesetz hingewiesen wird.

§2 Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung

  1. Die Angebote der LNC Solutions GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Jede Bestellung bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verwenders. Das gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Ist nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Lager der LNC Solutions GmbH zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht mit ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Bei einem Nettobestellwert von unter EUR 60,00 berechnen wir Ihnen einen Mindermengenzuschlag von EUR 20,00 netto.
  3. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Er ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist dann berechtigt, wenn er der LNC-Solutions GmbH durch schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sein denn, dass die LNC Solutions GmbH einen festen Termin schriftlich bestätigt hat.
  4. Der Anspruch auf Schadenersatz wird - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch für den Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche.
  5. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien LNC Solutions GmbH für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. Die LNC Solutions GmbH kann wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

§3 Preise

  1. Für die Berechnung einzelner Lieferungen ist der letzte abgegebene Preis der LNC Solutions GmbH , die dem Käufer zugesandt wurde, maßgebend. Die LNC Solutions GmbH ist jedoch berechtigt, ggf. eingetretene Preiserhöhungen ( z.B. bei Änderungen der Wechselkurse, Rohstoff-Verteuerung, Frachtkostenanstieg ) weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager Bielefeld bzw. ab Werk zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§4 Gewährleistung und Haftung

  1. Beanstandungen wegen Mängeln jeglicher Art (z.B. Sach- und Rechtsmängel, Falschlieferung, Mengenabweichung, Fehlen zugesicherter Eigenschaften), sind unverzüglich schriftlich bei der LNC Solutions GmbH geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen sogleich nach ihrer Ankunft auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichungen und dergleichen zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden müssen der LNC Solutions GmbH unverzüglich, d.h. spätestens sieben Tage nach Erhalt, angezeigt werden. Der Kunde muss auch versteckte Mängel umgehende nach Entdeckung, jedoch spätestens nach 30 Tagen gemeldet werden.
  2. Ein Garantieumtausch kann nur erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör komplett an die LNC Solutions GmbH zurückgesandt wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von der LNC Solutions GmbH unfrei zurückgesandt. Der Umtausch erfolgt erst nach Erhalt der defekten Teile. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne Vorlage der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie ist kein Umtausch möglich.
  3. Ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Einheiten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Fremdeingriffe führen dazu, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile werden Eigentum der LNC Solutions GmbH.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist.

§5 Kündigung

  1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich per Einschreiben kündbar. Sonderanfertigungen sind nicht kündbar.
  2. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der LNC Solutions GmbH, wenn im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§6 Rechnung und Zahlung

  1. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart sein. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Spätestens fällig werden die Zahlungen an die LNC Solutions GmbH zu leistenden Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreiten der Fälligkeit, gerät der Geldschuldner automatisch in Zahlungsverzug.
  2. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste Forderung des Kunden angerechnet.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die LNC Solutions GmbH berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zu berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung einer darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt.
  4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus dem Geschäft in Verzug und/ oder werden LNC Solutions GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden einschränken, so ist die LNC Solutions GmbH berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von GmbH gelieferten Ware zu fordern. LNC Solutions ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Ware Vorauszahlung oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
  5. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der Forderung der LNC Solutions GmbH nicht. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden.
  6. Die LNC Solutions GmbH hat das Recht Ihre Forderungen gegen den Käufer an einen Dritten abzutreten.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. LNC Solutions GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Nebenkosten wie etwaiger Verzugszinsen, Vollstreckungskosten, Finanzierungskosten und sonstiger aus der Geschäftsverbindung entstehender Kosten vor.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen sowie bis zur Bezahlung sämtlicher Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum der LNC Solutions GmbH.
  3. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der LNC Solutions GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt.
  4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Weiterverkauf seitens des Kunden (oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Ware, an denen LNC Solutions GmbH Eigentumsrechte hat) an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden verkauften oder vermieteten Ware, tritt der Kunde zur Sicherung an LNC Solutions GmbH ab.
  5. Auf Verlangen der LNC Solutions GmbH hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der LNC Solutions GmbH stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die an LNC Solutions GmbH abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
  6. Übersteigt der Wert der zur Sicherung genommenen Ware die Forderung der LNC Solutions GmbH um mehr als 20%, so wird LNC Solutions GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheit seiner Wahl freigeben.

§8 Versand und Gefahrenübertragung

  1. Soweit der Kunde zum Versand nichts bestimmt, wählt LNC Solutions GmbH die günstigste Versandart (Bahn, Spedition, Post, UPS, DPD etc.) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager Bielefeld bzw. ab Werk (EXW).
  2. Bei Sendungen des Kunden an LNC Solutions GmbH trägt der Kunde das mit dem Versand verbundene Risiko, z.B. das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei LNC Solutions GmbH.
  3. Auch die Gefahr für frachtfreie Lieferung geht auf den Käufer über, sobald LNC GmbH die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur, den Frachtführer, einem anderen Beförderer oder eine sonst zum Transport bestimmte Person übergibt.
  4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.

§9 Sonstige Vereinbarungen

  1. Für Bestellung und Lieferung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt eine Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.
  3. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgeichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.


LNC Solutions GmbH
Berlin, 01. Oktober 2014